Kanzlei am Domplatz
Die Rechtsanwaltskanzlei am Domplatz aus Münster
Kanzlei am Domplatz in Münster
Fachanwältin für Familienrecht
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht, Mediation, Mietrecht, Bau- und immobilienrecht und Strafrecht
Ihre Ansprechpartnerin:
Brigitte Wallmeier
Unsere Expertin berät Sie ausführlich im persönlichen Gespräch. Termine hierfür können Sie jederzeit kurzfristig mit uns vereinbaren.
Familien sind nicht nur verheiratete Paare unterschiedlichen Geschlechts, sondern auch eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Hinzu kommen die Besonderheiten binationaler oder ausländischer Ehen, deren Streitigkeiten vor einem deutschen Gericht entschieden werden sollen (internationales Familienrecht/internationales Privatrecht), oder Streitigkeiten zwischen Eltern unterschiedlicher Nationalität über ihre Kinder. Jeder dieser Gruppen kann ich mit meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin helfen.
Scheidung
Es gibt Situationen in Familien und zwischen Ehepartnern, die gerichtlich entschieden werden müssen. Das sind in erster Linie Scheidungen, die grundsätzlich nur vom Familiengericht – einer Abteilung des Amtsgerichts – ausgesprochen werden können.
In anderen Fällen kann eine Mediation sinnvoll sein.
Doch nicht immer ist ihr Einsatz erfolgversprechend. Oft sind in der Trennungsphase die Konflikte zu tief für einvernehmliche Lösungen. Oder Jahre nach einer Scheidung ergeben sich neue Schwierigkeiten, weil sich Lebensumstände geändert haben.
Dann kommt es zu Streitigkeiten über die Höhe des Unterhalts, Besuche der Kinder und anderes.
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Ihre Anwältin für Rechtsfragen zu Abstammung/Vaterschaft
Die Möglichkeiten, biologischer oder rechtlicher Vater eines Kindes zu werden, sind heute vielfältiger denn je. Nicht alles, was biologisch möglich ist, wird in Deutschland rechtlich anerkannt. Umgekehrt kann nach der Geburt des Kindes die Frage nach dessen Vater entstehen. Medizinisch und rechtlich gibt es hier vieles zu beachten, denn wer rechtlicher Vater ist, muss auch für den Unterhalt des Kindes sorgen. Hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten und den vielleicht schon gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückzufordern.
Umgekehrt hat der biologische Vater das Recht zu regelmäßigen Kontakten zu seinem Kind und auf Informationen über die Entwicklung des Kindes. Er kann darüber hinaus – wenn die Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat – beanspruchen, dass er die Mitsorge für das Kind erhält. Dafür reicht aus, wenn er sich bislang um die Entwicklung des Kindes (auch schon während der Schwangerschaft der Mutter) gekümmert hat und von sich aus Interesse an seinem Nachwuchs zeigt.
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Ihre Anwältin für Ehescheidungen
Gerichtsverfahren zur Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft müssen vorbereitet werden. Welche Formalien beachtet und welche Dokumente dem Gericht vorgelegt werden müssen, bespreche ich mit Ihnen. Geklärt werden muss auch, ob der Abschluss eines Ehevertrages noch sinnvoll oder notwendig ist. Das ist auch noch während eines Scheidungs- oder Aufhebungsverfahrens möglich. Ich helfe Ihnen bei den notwendigen Formalien und knüpfe Kontakte zu Notaren.
Schließlich berechne ich die im Gerichtsverfahren entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten. In Scheidungs- und Aufhebungsverfahren gilt der Grundsatz: jeder Beteiligte trägt seine eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten.
Während des Gerichtsverfahrens informiere ich Sie fortlaufend z.B. über die Ergebnisse der Berechnungen der Rentenanwartschaften. Es kann auch notwendig sein, im Rahmen des Scheidungsverfahrens weitere Ansprüche geltend zu machen, über die dann zusammenfassend im Scheidungsbeschluss entschieden wird.
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Ich berate Sie zum Thema Ehevertrag
Vor und während einer Ehe kann grundsätzlich jederzeit ein Ehevertrag geschlossen werden – bis zur Gerichtsverhandlung im Scheidungsverfahren. Das kann jedoch nur notariell geschehen. Wichtig ist, dass darin die persönliche und wirtschaftliche Situation beider Vertragsparteien sowie ihre Planungen möglichst genau festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten bei der Auslegung des Vertrages so weit wie möglich zu verhindern. Im Ehevertrag kann – mit Ausnahme der Scheidung selbst – fast alles einvernehmlich geregelt werden. Ich entwerfe in Absprache mit Ihnen einen individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenen Vertrag und empfehle Ihnen einen Notar, bei dem die Beurkundung erfolgen kann.
Das gleiche gilt sinngemäß für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Eine Alternative zu einem Notarvertrag stellt die Scheidungsfolgenvereinbarung dar, die üblicherweise in der Gerichtsverhandlung im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren protokolliert wird. Diese Form der Vereinbarung ist regelmäßig dann sinnvoll, wenn nur wenige, unstreitige Punkte „der Form halber“ verbindlich festgehalten werden sollen. Denn eine gerichtliche Protokollierung hat den gleichen Wert wie eine Notarurkunde oder eine gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlicher Vergleich. Vorteil: Notarkosten werden gespart, dafür erhöhen sich allerdings die Anwaltskosten.
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Gewaltschutz - Ich stehe hinter Ihnen
Hier geht es um den vorsorglichen Schutz der Opfer von Gewalttaten, Bedrohungen oder Nachstellungen. Wenn bereits etwas passiert ist, muss schnell gehandelt werden, damit sich nichts wiederholt. Dafür stehe ich zur Verfügung. Die verschiedenen Schutzmöglichkeiten, die das Gesetz bietet, bespreche ich mit Ihnen und fordere sie bei Gericht ein.
Umgekehrt gilt: wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, muss ebenfalls zügig seine Rechte geltend machen, sonst drohen ihm oder ihr empfindliche Nachteile. Auch hierbei helfe ich Ihnen mit Rat und Tat.
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Lebenspartnerschaft - Ihre Rechtsanwältin
Die gesetzlichen Regelungen stellen eingetragene Lebenspartnerschaften inzwischen weitgehend den Ehen gleich. Die noch bestehenden Unterschiede wurden durch verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer weiter verringert. Im Regelfall habe Lebenspartner die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie Eheleute. Das kann beim Scheitern einer Lebenspartnerschaft – ebenso wie bei einer Ehescheidung – zu vielfältigen Problemen führen. Ich helfe Ihnen auch hier bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Empfehlenswert ist – insbesondere wenn beide Lebenspartner berufstätig sind – der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages, in dem wechselseitige Rechte, Pflichten und Ansprüche geregelt werden. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden. Ich bereite in Absprache mit Ihnen den Entwurf vor und vermittle den Kontakt zu einem Notar.
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Ihre Anwältin für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Vielfach leben Paare unverheiratet zusammen, um dann nach einiger Zeit die Ehe oder eine Lebenspartnerschaft zu beginnen. Manche Paare wollen aber bewusst keine solche rechtliche Verbindung eingehen. Das heißt aber nicht, dass zwischen ihnen keine rechtlichen Beziehungen bestehen. Das zeigt sich immer dann, wenn eine solche Lebensgemeinschaft endet. Gesetzlich geregelt ist für diese Situationen wenig. Grund dafür ist, dass beim Inkrafttreten des BGB solche Lebensformen praktisch unbekannt waren. Daraus entstehen neue Probleme in der heutigen Zeit.
Als Ihre Anwältin für nichteheliche Lebensgemeinschaften zeige ich Ihnen, wie Sie sich davor schützen können, und welche Ansprüche Sie bei Beendigung der Lebensgemeinschaft haben. Denn in aller Regel wird in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht schriftlich vereinbart, wer welche Kosten zahlt, wer für was verantwortlich ist usw. Das kann nach dem Scheitern der Lebensgemeinschaft zu großem Streit führen und erhebliche finanzielle Nachteile für einen der beiden Partner mit sich bringen.
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Ihre Rechtsanwältin für Sorgerecht/Umgangsrecht
Bei ehelichen Kindern ist es einfach: beide Elternteile haben die gemeinsame Sorge für diese Kinder. Anders bei Kindern aus nichtehelichen Beziehungen oder adoptierten Kindern: die Rechtslage ist nicht immer eindeutig. Doch gerade die Väter dieser Kinder haben inzwischen mehr Rechte als früher. Dabei unterstütze ich sowohl die Väter als auch die Mütter in ihren unterschiedlichen Situationen.
Manchmal wird aber nach einer Trennung der Eltern nur darüber gestritten, bei welchem Elternteil ein Kind künftig leben soll. Wenn Sie eine Änderung der aktuellen Situation der Kindesbetreuung erreichen oder sich gegen eine solche Forderung des anderen Elternteils wehren wollen, bin ich Ihr Ansprechpartner als Ihre Rechtsanwältin für Sorgerecht/Umgangsrecht in Münster.
Wer seine Rechte als Vater eines nichtehelichen Kindes geltend machen will, muss darüber hinaus nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass er tatsächlich der biologische Vater des Kindes ist. Als Ihre Rechtsanwältin für Sorgerecht/Umgangsrecht in Münster helfe ich Ihnen auch in dieser Situation.
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Ihre Anwältin im Falle einer Trennung
Ehepaare oder Lebenspartner müssen in der Regel mindestens ein Jahr räumlich und wirtschaftlich voneinander getrennt leben, bevor sie beim Familiengericht die Scheidung oder Aufhebung beantragen können. Ich erläutere Ihnen, wie Sie die Trennung nachweisbar vollziehen können.
Eine Trennung hat aber auch rechtliche und steuerliche Folgen, die für Sie ebenfalls von großer Bedeutung sind. Auch darüber berate und informiere ich Sie als Ihre Münsteraner Anwältin im Falle einer Trennung umfassend.
Im Rahmen einer Erstberatung beider Eheleute/Lebenspartner kann auch geklärt werden, wer von beiden Eheleuten oder Lebenspartnern mich beauftragt, wenn ansonsten Einigkeit zwischen beiden Partnern besteht. Denn nur derjenige, der einen Scheidungs- oder Aufhebungsantrag beim Familiengericht einreicht, muss durch einen Anwalt vertreten sein.
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Ihre Rechtsanwältin für Unterhalt
Spätestens ab der Trennung zwischen Ehepaaren oder Lebenspartnern entsteht die Frage, ob einer von beiden für den anderen Unterhalt zahlen muss (Trennungsunterhalt). Gerichte haben bisher nur sehr wenige, eindeutige Situationen geregelt. Alles andere sind dann Einzelfallentscheidungen. Ich informiere Sie als Ihre Rechtsanwältin für Unterhalt in Münster umfassend, welche Chancen und Risiken für Sie in einer solchen Situation bestehen – egal ob Sie Unterhalt verlangen oder ihn zahlen sollen.
Das gilt erst recht, wenn Unterhalt auch nach der gerichtlichen Auflösung der Ehe oder Partnerschaft verlangt wird (Geschiedenenunterhalt).
Dagegen ist die Zahlung von Kindesunterhalt weitgehend einheitlich geregelt („Düsseldorfer Tabelle“). Doch gibt es auch hier Besonderheiten, die ich Ihnen erläutere.
Immer bedeutsamer wird auch die Frage, ob den eigenen Eltern Unterhalt gezahlt werden muss, wenn deren eigene Einkünfte nicht ausreichen, um z.B. den Aufenthalt in einem Senioren- oder Pflegeheim zu finanzieren (Elternunterhalt). Hier informiere ich Sie über die von den Gerichten angewendete Berechnungsmethode und ermittle, ob Sie tatsächlich etwas zahlen müssen.
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Ihre Anwältin für Versorgungsausgleich
Bei einer Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sollen auch die beiderseitigen Rentenanwartschaften im Scheidungs- oder Aufhebungsbeschluss mit ausgeglichen werden. Das muss aber nicht zwangsläufig immer so sein: Durch eine private Vereinbarung kann dies unter bestimmten Voraussetzungen anders geregelt werden – bis hin zum völligen Ausschluss. Ob das auch für Sie möglich und sinnvoll ist, bespreche ich mit Ihnen und zeige Ihnen Alternativen auf.
Als Ihre Anwältin für Versorgungsausgleich in Münster prüfe ich die Rentenauskünfte, die im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren vom Familiengericht eingeholt werden. Denn nicht selten sind hierin Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken können.
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Wohnung - Ich berate Sie vor und nach dem Auszug
Die meisten Eheleute und Lebenspartner wohnen in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus. Wie in einer solchen Situation eine Trennung herbeigeführt werden kann, erläutere ich Ihnen. Außerdem helfe ich Ihnen, wenn Sie die bisherige Wohnung künftig allein bewohnen möchten. Geklärt werden muss auch, ob der Auszug eines Ehe- oder Lebenspartners aus einer Mietwohnung auch bedeutet, dass dieser keine Miete mehr zahlen muss.
Und wer zahlt nach der Trennung die Miete oder die Zins- und Tilgungslasten? Dafür gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung. Häufig wird dies bei den Unterhaltszahlungen für den anderen Ehe- bzw. Lebenspartner berücksichtigt. Ich unterstütze Sie auch in dieser Situation und führe die notwendigen Berechnungen durch.
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Zugewinnausgleich
Anders als allgemein vermutet wird, behält jeder Ehegatte oder Lebenspartner nach der Heirat sein Vermögen und verwaltet es auch weiter selbständig. Beim Scheitern der Ehe oder Lebenspartnerschaft wird nicht das Vermögen, sondern nur der während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erzielte Zuwachs des Vermögens ausgeglichen. Woraus das Vermögen am Anfang der Ehe oder Partnerschaft, bei der Trennung und bei der Zustellung des Scheidungs- oder Aufhebungsantrages bestanden hat, muss im Einzelnen angegeben und auch durch Dokumente belegt werden.
Als Ihre Partnerin in Münster beim Zugewinnausgleich helfe ich Ihnen ebenso bei der Erstellung der Listen wie bei der Prüfung, ob ein vorzeitiger Zugewinnausgleich verlangt werden kann.
Welchen Wert einzelne Vermögensobjekte haben, kann oftmals nur ein Sachverständiger klären. Dessen Gutachten muss allerdings bezahlt werden. Die Kosten muss zunächst derjenige bezahlen, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Doch auch hierfür gibt es andere Möglichkeiten. Als Ihre Partnerin für Zugewinnausgleich in Münster zeige ich Ihnen andere Möglichkeiten.
Informationen zu weiterführenden Themen, die sich im Rahmen einer Scheidung ergeben können, finden Sie hier:
Abstammung/Vaterschaft
Ehescheidung
Ehevertrag
Gewaltschutz
Lebenspartnerschaft
Mediation
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Sorgerecht/Umgangsrecht
Trennung
Unterhalt
Versorgungsausgleich
Wohnung
Zugewinnausgleich