Kanzlei am Domplatz
Die Rechtsanwaltskanzlei am Domplatz aus Münster
Kanzlei am Domplatz in Münster
Fachanwältin für Familienrecht
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht, Mediation, Mietrecht, Bau- und immobilienrecht und Strafrecht
Ihre Ansprechpartnerin:
Brigitte Wallmeier
Unsere Expertin berät Sie ausführlich im persönlichen Gespräch. Termine hierfür können Sie jederzeit kurzfristig mit uns vereinbaren.
Familien sind nicht nur verheiratete Paare unterschiedlichen Geschlechts, sondern auch eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Hinzu kommen die Besonderheiten binationaler oder ausländischer Ehen, deren Streitigkeiten vor einem deutschen Gericht entschieden werden sollen (internationales Familienrecht/internationales Privatrecht), oder Streitigkeiten zwischen Eltern unterschiedlicher Nationalität über ihre Kinder. Jeder dieser Gruppen kann ich mit meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin helfen.
Scheidung
Es gibt Situationen in Familien und zwischen Ehepartnern, die gerichtlich entschieden werden müssen. Das sind in erster Linie Scheidungen, die grundsätzlich nur vom Familiengericht – einer Abteilung des Amtsgerichts – ausgesprochen werden können.
In anderen Fällen kann eine Mediation sinnvoll sein.
Doch nicht immer ist ihr Einsatz erfolgversprechend. Oft sind in der Trennungsphase die Konflikte zu tief für einvernehmliche Lösungen. Oder Jahre nach einer Scheidung ergeben sich neue Schwierigkeiten, weil sich Lebensumstände geändert haben.
Dann kommt es zu Streitigkeiten über die Höhe des Unterhalts, Besuche der Kinder und anderes.
-
Ihre Anwältin für Rechtsfragen zu Abstammung/Vaterschaft
Die Möglichkeiten, biologischer oder rechtlicher Vater eines Kindes zu werden, sind heute vielfältiger denn je. Nicht alles, was biologisch möglich ist, wird in Deutschland rechtlich anerkannt. Umgekehrt kann nach der Geburt des Kindes die Frage nach dessen Vater entstehen. Medizinisch und rechtlich gibt es hier vieles zu beachten, denn wer rechtlicher Vater ist, muss auch für den Unterhalt des Kindes sorgen. Hier gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten und den vielleicht schon gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückzufordern.
Umgekehrt hat der biologische Vater das Recht zu regelmäßigen Kontakten zu seinem Kind und auf Informationen über die Entwicklung des Kindes. Er kann darüber hinaus – wenn die Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat – beanspruchen, dass er die Mitsorge für das Kind erhält. Dafür reicht aus, wenn er sich bislang um die Entwicklung des Kindes (auch schon während der Schwangerschaft der Mutter) gekümmert hat und von sich aus Interesse an seinem Nachwuchs zeigt.
-
Ihre Anwältin für Ehescheidungen
-
Ich berate Sie zum Thema Ehevertrag
-
Gewaltschutz - Ich stehe hinter Ihnen
-
Lebenspartnerschaft - Ihre Rechtsanwältin
-
Ihre Anwältin für nichteheliche Lebensgemeinschaften
-
Ihre Rechtsanwältin für Sorgerecht/Umgangsrecht
-
Ihre Anwältin im Falle einer Trennung
-
Ihre Rechtsanwältin für Unterhalt
-
Ihre Anwältin für Versorgungsausgleich
-
Wohnung - Ich berate Sie vor und nach dem Auszug
-
Zugewinnausgleich
Informationen zu weiterführenden Themen, die sich im Rahmen einer Scheidung ergeben können, finden Sie hier:
Abstammung/Vaterschaft
Ehescheidung
Ehevertrag
Gewaltschutz
Lebenspartnerschaft
Mediation
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Sorgerecht/Umgangsrecht
Trennung
Unterhalt
Versorgungsausgleich
Wohnung
Zugewinnausgleich