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Deutsche Strafverteidiger e. V.;
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins;
Strafverteidigervereinigung NRW e. V.;
Tel.: 0251/41458-0
Fax: 0251/41458-10 E-Mail: tinkl |
Rechtsanwalt Andreas Tinkl absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und ist zuggelassener Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Hamm.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist von Anfang an die Strafverteidigung in all ihren Facetten. Neben der Verteidigung in großen Wirtschaftsstrafverfahren – wegen des Verdachts des Betruges, der Steuerverkürzung, der Untreue und des Verdachtes Wettbewerbsbeschränkender Absprachen u.a. - hat Herr Tinkl Mandanten vertreten, gegen die wegen des Verdachtes der Körperverletzungs-, der Begehung von Verkehrs- oder sonstigen Vermögensdelikten ermittelt wurde. Seine Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Verteidigung während der gerichtlichen Hauptverhandlung, sondern umfasst vor allem auch die Vertretung der Betroffenen im Vorfeld. Häufig kann durch eine sinnvolle Strafverteidigung mit Augenmaß im Stadium des Ermittlungsverfahrens eine Anklageerhebung vermieden und dem Mandanten damit die Belastung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erspart bleiben.
Rechtsanwalt Tinkl ist sich der Belastungssituation von Menschen bewusst, die sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen. Insbesondere die Untersuchungshaft ist eine äußerst einschneidende Erfahrung der Betroffenen und ihrer Familien. Rechtsanwalt Tinkl legt daher großen Wert auf eine persönliche Betreuung seiner Mandanten. Mehrmals in der Woche ist er deshalb in verschiedenen Justizvollzugsanstalten, um seinen Mandanten persönlich über Stand und Fortschritte des Verfahrens zu berichten, ihre Fragen zu beantworten und die weitere Vorgehensweise im Gespräch abzustimmen.
Wichtig ist es Rechtsanwalt Tinkl, das gegen den Mandanten geführte Straf-verfahren nie isoliert zu betrachten. Immer hat er die Auswirkungen des Verfahrens auf das Gesamte im Blick – etwa auf das Privatleben, die berufliche oder unternehmerische Tätigkeit des Mandanten. Die Mandanten profitieren hier außerdem vom fachlichen Austausch innerhalb der Kanzlei. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Waschik, Fachanwalt für Strafrecht, wie auch der Austausch mit Rechtsanwältin Brigitte Wallmeier, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin und Rechtsanwalt Ralf Gerke, Fachanwalt für Arbeitsrecht, garantieren eine umfassende, fachübergreifende Beratung.
Rechtsanwalt Tinkl verteidigt nicht allein in national geführten, sondern auch in grenzüberschreitenden Strafverfahren. Im Bereich der grenzüber-schreitenden Strafverteidigung geht es insbesondere darum, Auswirkungen des nationalen Strafverfahrens auf im europäischen Ausland geführte oder drohende Verfahren zu sehen und zu beachten. Rechtsanwalt Tinkl kooperiert daher hier mit Rechtsanwälten im europäischen Ausland – wobei ihm seine guten Englischkenntnisse sowie die Grundkenntnisse der spanischen und niederländischen Sprache zugute kommen.
Auch in Bußgeldverfahren berät und verteidigt Rechtsanwalt Tinkl. Denn gerade im Rahmen von Wirtschaftsstrafverfahren nimmt die Bedeutung des Ordnungswidrigkeitenrechts stetig zu. Er berät daher in Bußgeldverfahren natürliche Personen wie auch juristische Personen.
Um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein, nimmt Rechtsanwalt Tinkl selbstverständlich regelmäßig an Fachseminaren zum Thema Strafverteidigung teil. Dort und auch über seine o.g. Mitgliedschaften in verschiedenen juristischen Vereinigungen findet ein steter Austausch im Kollegenkreis über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Strafverteidigung statt.
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